Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
MW-Music Event Entertainment
Fuldastr. 37
12045 Berlin
Die Geltung anderer Bedingungen wird zwischen den Vertragspartnern ausgeschlossen.
Vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Schriftform kann sowohl auf Papier als auch per Mail (in digitaler Form) erfüllt sein.
MW-Music Event Entertainment haftet für Schäden, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Jede Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Unser Angebot ist stets freibleibend. Stellt sich heraus, dass eine Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht verfügbar ist, wird MW-Music Event Entertainment dies unverzüglich mitteilen. Vorauszahlungen werden erstattet, soweit ihnen keine Leistung gegenübersteht. MW-Music Event Entertainment liefert nicht oder anders unter folgenden Bedingungen:
Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Spätestens aber zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt. Für den Eintritt des Verzugs gilt das Zahlungsziel in der Rechnung. Eine gesonderte Mahnung ist entbehrlich. Im Fall des Verzugs sind Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu zahlen.
MW-Music Event Entertainment ist berechtigt, Lieferung, Vermietung oder Dienstleistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Dies wird je nach Auftrag gesondert vereinbart und dem Kunden entsprechend mitgeteilt
Auf sämtliche Verträge mit MW-Music Event Entertainment ist deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anwendbar. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin. Für Rechtsstreitigkeiten in der Zuständigkeit des Amtsgerichts ist das Amtsgericht Neukölln in Berlin zuständig. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von MW-Music Event Entertainment in Berlin.
Nach Bestätigung des Auftrags ist der Kunde verpflichtet, gemietete Sachen zu der vereinbarten Zeit abzunehmen. Kündigt er den Auftrag vor Beginn der Mietpreis, so hat er folgende Storno-Entgelte zu zahlen:
Der Nachweis eines geringeren Schadens im Einzelfall bleibt dem Kunden offen. MW-Music Event Entertainment wird mitteilen, wenn die Gegenstände anderweitig vermietet wurden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Vermietete Geräte sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Während der Mietdauer ist der Mieter für die regelmäßige Instandhaltung der Mietsache auf eigene Kosten verantwortlich. Normaler Verschleiß führt nicht zu einer Haftung auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
Mängel an der gemieteten Anlage sind unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, vermietete Gegenstände bei Empfang und unmittelbar nach Inbetriebnahme auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Derart erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Empfang sowie nach Inbetriebnahme anzuzeigen, spätestens mit Ablauf des Tages nach Empfang/Inbetriebnahme. Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Mängelanzeige.
Der Mieter ist von der Entrichtung des Mietzinses befreit, soweit die vermietete Anlage nicht funktionsfähig ist, es sei denn, der funktionsfähige Teil allein ist für den Mieter objektiv nicht für den vorgesehenen und bei Vertragsschluss bekannten Zweck verwendbar. MW-Music Event Entertainment ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Diese kann auch durch Lieferung eines gleichwertigen Ersatzes erfolgen. Wird keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben, sind Gewährleistungsrechte verwirkt.
Bei fehlerhafter Bedienung der Anlage durch den Kunden besteht kein Minderungsrecht. Im Zweifel hat der Kunde nachzuweisen, dass ein Fehler oder Mangel nicht durch falsche Bedienung entstanden ist.
Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich- rechtlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch MW-Music Event Entertainment erfolgt, hat der Mieter auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen vor Beginn der Arbeiten nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit übernimmt MW-Music Event Entertainment keine Gewähr.
Untervermietung und sonstige Überlassung an Dritte sind nicht gestattet. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro zu zahlen.
Zeiten der An- und Ablieferung werden in die Mietdauer einberechnet. Der Mieter hat die Mietsache bei Ablauf der vereinbarten Mietdauer unaufgefordert in einwandfreiem und sauberem Zustand am Geschäftssitz von MW-Music Event Entertainment zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ist der vereinbarte Mietzins fortzuzahlen.
Soweit Geräte für einen Tag gemietet werden, sind sie am folgenden Tag bis 14.00 Uhr in den Geschäftsräumen von MW-Music Event Entertainment zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Kunde das vereinbarte Entgelt bis zur Rückgabe als Nutzungsentschädigung zu zahlen. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht durch Fortsetzung des Gebrauchs; § 545 BGB ist damit ausgeschlossen.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Verlust oder Diebstahl der Mietsache oder einzelner Teile ist MW-Music Event Entertainment unverzüglich anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen. Bis zehn Tage nach Eingang des Nachweises ist die Nutzungsentschädigung fortzuzahlen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Dauer der Ersatzbeschaffung durch MW-Music Event Entertainment bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens im Einzelfall offen. Der Kunde hat den Wert der Mietsache zu ersetzen. Der Ersatzbetrag ist ab dem Zeitpunkt des Verlusts mit 10% p.a., mindestens jedoch mit Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde kann im Einzelfall einen geringeren, MW-Music Event Entertainment einen höheren Schaden nachweisen.
Der Kunde haftet während der Dauer der Überlassung der Mietsache auch für Verlust der Sache ohne eigenes Verschulden durch höhere Gewalt, Brand, Wasser oder ähnliches. Dieses Risiko ist gegebenenfalls von ihm zu versichern. Auf Verlangen hat der Kunde eine ausreichende Versicherung nachzuweisen.
Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers und mit einem Dienstleister unserer Wahl, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine bestimmte Art des Versandes. Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers. Soweit wir Beanstandungen In Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies nur für Rechnung und auf Kosten des Käufers.
Für die Stornierung von Aufträgen gilt §8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Verbrauchskosten für Material, Kraftstoff u. ä. nicht anteilsmäßig in Ansatz zu bringen sind. Die Haftung richtet sich nach §3 dieser AGB. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, wird die Dienstleistung (Transport, Aufbau, Bedienung, Beratung usw.) geschuldet, nicht ein Erfolg.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von MW-Music Event Entertainment. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung ist nur mit unserer Einwilligung zulässig. Der Kunde tritt hiermit seine Ansprüche aus einer Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung an MW-Music Event Entertainment ab. Er ist verpflichtet, Name, Anschrift und Konditionen der Weiterveräußerung unaufgefordert mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Kunde hat jede Pfändung der gelieferten Gegenstände oder sonstige Maßnahme der Zwangsvollstreckung oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich mitzuteilen.
Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss des Rechts auf Wandlung und Minderung verkauft. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährung. Sie sind beschränkt auf Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Ausgenommen davon sind Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Zeigt der Kunde einen Mangel rechtzeitig an, ist MW-Music Event Entertainment nach ihrer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Lieferung von Ersatz berechtigt. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde den Kaufpreis angemessen mindern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; einschränkend gilt §3 dieser AGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, §13 BGB.
Beim Verkauf beweglicher Gebrauchtwaren sind Nachbesserung, Wandlung und Minderung nicht ausgeschlossen. Es gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährung. Für Neuware gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.
MW-Music Event Entertainment gibt keine selbständige Garantie auf verkaufte Ware. Sie wird dem Kunden jedoch ermöglichen, eine vom Hersteller oder Dritten gewährte Garantie wahrzunehmen. Soweit hierzu die Rücksendung der Ware erforderlich ist, trägt der Kunde Kosten und Gefahr der Versendung. Die Kosten, nicht die Gefahr, der Rücksendung an den Kunden trägt MW-Music Event Entertainment, jedoch ohne die Kosten einer Transportversicherung. Der Kunde hat in Garantiefällen die angemessenen Aufwendungen von MW-Music Event Entertainment – insbesondere für Arbeitszeit – zu ersetzen. MW-Music Event Entertainment wird die voraussichtlichen Kosten auf Anfrage mitteilen und eine Erhöhung der Kosten um mehr als 15% unaufgefordert vor Anfall der Kosten mitteilen.
Der Kunde trägt Kosten und Gefahr des Versands. Der Versand erfolgt mit einem Dienstleister unserer Wahl, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine bestimmte Art des Versandes. Eine Transportversicherung erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Kunden. Soweit wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies nur im Auftrag des Kunden. Angemessene Aufwendungen hat der Kunde zu erstatten.
Soweit nicht Verbraucher betroffen sind, gelten die handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflichten.
Gegenüber Verbrauchern gilt: Die gelieferte Ware ist bei Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach dem Empfang der Ware bei uns eingehen.
Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein, wir die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der Regelung angestrebten Ergebnis wirtschaftlich so weit wie möglich nahekommt. Des Weiteren gelten die aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Stand 10/2020 bis einschliesslich 12.05.2021.